Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

CGM Arztsysteme Österreich GmbH

Ausgabe 05/2022

 

A Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der CGM Arztsysteme Österreich GmbH („CGM“) und dem Kunden, unabhängig davon, welche Art eines Rechtsgeschäftes abgeschlossen wird. CGM erklärt nur aufgrund der vorliegenden AGB kontrahieren zu wollen.

1.2. Sie gelten insbesondere auch für sämtliche künftigen Folge- und Zusatzgeschäfte, Erweiterungen und Abänderungen der Leistungen und Wartungsleistungen, auch dann, wenn bei einem Einzel- oder Teilauftrag im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen auf die AGB nicht besonders Bezug genommen wird.

1.3. Die AGB gelten, soweit nicht separate schriftliche Vereinbarungen zwischen CGM und dem Kunden etwas Abweichendes vorsehen.

1.4. Die Abschnitte A und E gelten für alle Leistungen von CGM, die Abschnitte B, C und D kommen bei den für den sie sachlich zutreffenden Leistungsverhältnissen zusätzlich zur Anwendung.

1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abbedungen.

1.6. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB gibt CGM dem Kunden per E-Mail oder per Bildschirmdialog in der CGM-Software bekannt. Sofern der Kunde nicht binnen einem Monat ab Verständigung Widerspruch erhebt, gelten die Änderungen als genehmigt. Darauf wird CGM ausdrücklich hinweisen. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website von CGM unter www.cgm.com/ais-at-vertrag abruf- und downloadbar und kann jederzeit bei CGM angefordert werden.

1.7. Für Wartungsleistungen von CGM ergänzen diese AGB die für Wartungsverträge geltenden Allgemeinen Wartungsbedingungen („AWB“) der CGM. Bei Widersprüchen gehen die AWB vor.

1.8. Sofern es sich um Lieferungen und Leistungen von Dritten handelt („Fremdprodukte“), werden die den Fremdprodukten beiliegenden Lizenz- und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Hersteller in den Vertrag mit einbezogen.

1.9. CGM erklärt, die freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter von Arztsoftware/Arztinformationssystemen zur Verwendung von Pharmainformationen und Pharmawerbung in Arztsoftware des Fachverbandes UBIT der Wirtschaftskammer zu beachten.

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Angebote von CGM sind grundsätzlich freibleibend.

2.2. Der Vertragsschluss für die im Angebot dargestellte Standard-Software oder andere Handelswaren (Kaufvertrag) und für sonstige Dienstleistungen wie Beratungen, Installationen von Soft- und Hardware, Migrationen, Schulungen, etc. findet entweder durch schriftliche Annahme des Angebotes durch den Kunden, durch Übersendung einer Auftragsbestätigung (per E-Mail) durch CGM oder durch Lieferung der Waren und Leistungen statt. Ergänzungen oder Änderungen am Angebot durch den Kunden sind unbeachtlich, es sei denn, diese werden durch eine Auftragsbestätigung von CGM genehmigt.

2.3. Alle Vereinbarungen, ausgenommen jene die über den Webshop der CGM geschlossen werden, müssen durch den Kunden firmenmäßig unterfertigt sein.

2.4. Der Vertragsabschluss über Waren und Dienstleistungen die über den Webshop der CGM bezogen werden, ergibt sich aus der in Abschnitt D dargestellten Beschreibung.

3. Vertragsgegenstand

3.1. Vertragsgegenstand ist der Kauf und die Lieferung der im Angebot oder im Webshop beschriebenen Standardsoftware sowie der dort allenfalls angeführten Standard-Zusatzmodule von CGM oder mit ihr verbundenen Unternehmen („CGM-Softwaremodule“, zusammen „CGM-Software“) und/oder Fremdprodukte, wie Hardware, Software oder anderer Handelsware.

3.2. Der Funktionsumfang der CGM-Software ist in den mitgelieferten Programmbeschreibungen und Benutzerhandbüchern abschließend beschrieben. Diese sind jederzeit, also auch bereits vor Erwerb der CGM-Software, unter cgm.com/ais-at-vertrag abruf- und downloadbar. Der Funktionsumfang von Fremdprodukten kann auf den Internetseiten des jeweiligen Herstellers abgerufen werden.

3.3. Mit Installation der vertragsgegenständlichen CGM-Software wird der Programmcode des gesamten CGM-Softwarepaketes auf die Hardware des Kunden eingespielt. Nicht erworbene Zusatzmodule sind deaktiviert und verarbeiten in diesem Zustand keine Daten des Kunden und keine Patientendaten. Bestimmte kostenlose Funktionen und Services von Dritten können ohne Eingabe eines Freischaltcodes durch CGM vom Kunden selbstständig aktiviert werden; lizenzpflichtige Zusatzmodule bedürfen hingegen zur Aktivierung die Eingabe eines Freischaltcodes.

3.4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Installation von Hard- und Software, ebenso wie die Schulung des Kunden und seiner Mitarbeiter nicht Vertragsgegenstand. Auf Wunsch des Kunden wird CGM Installationen und Schulungen gegen gesondertes Entgelt durchführen. Gleiches gilt für die Prüfung des vom Kunden eingesetzten Computersystems.

3.5. Der Vertragsgegenstand über Wartungsleistungen ergibt sich aus dem Angebot oder dem Webshop und den AWB.

3.6. Der Vertragsgegenstand für sonstige Dienstleistungen ergibt sich aus dem Angebot und der im Abschnitt C der AGB dargestellten Beschreibung.

3.7. Festgehalten wird, dass es sich bei dem Abschluss eines Kaufvertrages für eine CGM-Software, eines Kaufvertrages über Hardware oder andere Fremdprodukte, bei Abschluss eines Vertrages über Installation von Software, bei Schulungsleistungen sowie bei einem Wartungsvertrag jeweils um selbstständige, unabhängige Verträge und Leistungen handelt.

4. Vertragsänderungen

4.1. CGM behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen dieser AGB und zumutbare Anpassungen an der gekauften CGM-Software vorzunehmen.

4.2. CGM wird den Kunden von Änderungen des Leistungsumfanges, etwa bei Updates schriftlich, per E-Mail oder per Bildschirmdialog in der CGM-Software informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht binnen einem Monat ab Zugang der Verständigung schriftlich widerspricht. CGM wird den Kunden darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten. Bei Widerspruch gegen eine solche Vertragsänderung hat CGM das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Monatsletzten aufzukündigen. Der Kunde bestätigt, dass Vertragserklärungen ausschließlich von Befugten abgegeben werden und Erklärungen an uns im Bildschirmdialog im Namen des Lizenznehmers abgegeben werden.

5. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung von CGM zulässig und berechtigt CGM, neben dem Entgelt für bereits erbrachte Leistungen (z.B. für Installation und Lieferung) eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Gesamtbruttoauftragswertes in Rechnung zu stellen. Dieses Rücktrittsrecht erlischt binnen einem Monat ab Vertragsabschluss.

6. Liefertermine, Lieferbedingungen, Versendung

6.1. Liefertermine sind unverbindlich, soweit diese in den Vertragsunterlagen nicht als Fixtermin bezeichnet werden. Sofern und insoweit sich die Vertragserfüllung der CGM aufgrund von nach Vertragsabschluss eintretenden Umständen höherer Gewalt verzögert, beschränkt oder unmöglich wird, liegt hierin keine Pflichtverletzung vor. Vielmehr ist CGM insoweit von ihrer Verpflichtung zu dieser Leistung aus diesem Vertrag für Dauer und Umfang der Störung durch Umstände höherer Gewalt befreit. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend der Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt unter Hinzurechnung einer angemessenen Anlaufzeit.

Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Kriege, militärische Konflikte, terroristische Akte, jeweils von außen kommende auch mit vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht vermeid- oder abwehrbare Hacker-, Virus- oder sonstige Cyber-Angriffe und Malware, Unruhen, Blockaden, Beschlagnahme, Enteignungen, Embargo, durch CGM nicht schuldhaft herbeigeführte Streiks. Weiterhin gelten als Umstände höherer Gewalt kardinale Rechtsänderungen, Maßnahmen der Regierung, Behördenentscheidungen, Epidemien, Pandemien, Sturm, Überschwemmungen, Brand und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von CGM nicht zu vertretende Umstände.

CGM hat den Kunden über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Verlängerung der vereinbarten Fristen gilt insbesondere auch bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden, der zu den angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen und Vorarbeiten vollständig zur Verfügung zu stellen hat.

6.2. Teillieferungen sind zulässig und können auch als solche fakturiert werden.

6.3. Die Versendung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse und stets auf Gefahr und Kosten des Kunden. Etwaige Transportschäden sind vom Kunden unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.

6.4. CGM liefert ausschließlich an Lieferadressen innerhalb Österreichs.

7. Ausführung

CGM darf Dritte zur Erbringung seiner Leistungen beiziehen, CGM bleibt jedoch dabei gegenüber dem Kunden für das Erbringen dieser Leistungen verantwortlich.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die von CGM dem Kunden zur Verfügung gestellten Vertragsgegenstände bleiben bis zur restlosen Bezahlung der diesbezüglichen Forderungen im Eigentum der CGM. Ein Zugriff Dritter auf vorbehaltenes Eigentum hat der Kunde CGM unverzüglich anzuzeigen.

8.2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn ein solcher wird von CGM ausdrücklich erklärt.

9. Preise, Entgelte, Rechnungslegung und Zahlungskonditionen

9.1. CGM erbringt ihre Leistungen zu Festpreisen oder nach Aufwand, die im Angebot oder im Webshop angeführt sind. Soweit für Dienstleistungen kein bestimmtes Entgelt vereinbart wird, kann CGM ein angemessenes Entgelt, jedenfalls aber das Entgelt nach dem jeweils gültigen Tarifblatt (für Arbeitszeit, Wegzeit und Kilometergeld) verlangen. Das aktuell gültige Tarifblatt ist unter cgm.com/ais-at-vertrag abruf- und downloadbar. Die im Tarifblatt geregelten Entgelte für laufend zu erbringende Leistungen sind wertgesichert und werden einmal jährlich einer Anpassung entsprechend dem Verbraucherpreisindex VPI 2005 (bzw. dessen amtlichen Nachfolger) unterzogen, wobei die auf den Vertragsabschluss folgende für September veröffentliche Indexzahl Basis für die Berechnung ist. Darüberhinausgehende Preissteigerungen bleiben vorbehalten. Diese gibt CGM dem Kunden per E-Mail oder per Bildschirmdialog in der CGM-Software rechtzeitig bekannt. Sofern der Kunde nicht binnen einem Monat ab Verständigung Widerspruch erhebt, gelten die Änderungen als genehmigt.

9.2. Die Lizenzgewährung für CGM-Software erfolgt gegen Bezahlung eines einmaligen Kaufpreises. Erst mit Einlangen der Zahlung bei CGM entsteht ein Nutzungs-/Gebrauchsrecht.

9.3. Die Verrechnung für sonstige Dienstleistungen (Beratungen, Installationen von Soft- und Hardware, Migrationen, Schulungen, etc.) erfolgt nach Aufwand. Die Verrechnungssätze ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von CGM.

9.4. Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – in Euro (€), zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft. Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Für Expresslieferungen (innerhalb 48 Stunden) wird ein Expresszuschlag gem. gültigem Tarifblatt verrechnet. Ebenso wird bei geringfügigen Bestellungen ein Mindermengenzuschlag gem. gültigem Tarifblatt verrechnet.

9.5. Die durch CGM gelegten Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Teillieferungen ist CGM berechtigt, mehrere Teilrechnungen auszustellen.

9.6. Bei Zahlungsverzug ist CGM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Weiters ist CGM berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder vorläufig einzustellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Mahnspesen gem. gültigem Tarifblatt je Mahnung und darüber hinaus alle angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen. Nach Zahlungsverzug von mehr als sechs Wochen ab Rechnungsstellung können weitere Lieferungen nur mehr per Nachnahme erfolgen, wobei ein Nachnahmezuschlag gem. gültigem Tarifblatt verrechnet wird.

9.7. Allfällige Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen müssen innerhalb von vier Wochen ab Zugang schriftlich oder per E-Mail bei CGM geltend gemacht werden, ansonsten die Rechnung als anerkannt gilt.

9.8. Gegen Ansprüche von CGM kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten oder von CGM ausdrücklich und schriftlich anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden CGM gegenüberzustehen, ist ausgeschlossen.

10. Gewährleistungen

10.1. CGM gewährleistet, dass die CGM-Software erprobt wurde, die in der Programmbeschreibung und den Benutzerhandbüchern angeführten Funktionen enthält und die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus wird keine Gewähr geleistet. CGM übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für einen ununterbrochenen oder fehlerlosen Betrieb der CGM-Software.

10.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe der Leistung (bzw. Download der CGM-Software via Internet oder Installation der Software durch CGM) anzuzeigen. Sind Mängel erst später erkennbar, beginnt diese Frist mit der Erkennbarkeit des Mangels. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich oder per E-Mail dokumentiert und unter genauer Beschreibung des Problems erfolgen.

10.3. CGM wird allfällige Mängel je nach Schwere des gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oder Austausch (nach Wahl von CGM) beheben. Sollte CGM den Mangel trotz Setzung einer neuerlichen Frist zur Behebung nicht innerhalb angemessener Frist beheben können, kann der Kunde die Rücknahme der CGM-Software gegen Erstattung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende Ansprüche, etwa die Rückerstattung von Entgelt für erbrachte Dienstleistungen, aus welchem Grund auch immer, sind ausgeschlossen.

10.4. Bei Abschluss eines Software-/Hardwarewartungsvertrags erfolgt die Mängelbehebung im Rahmen der laufenden Wartung nach den Bedingungen jenes Vertrags. Im Fall der Softwaremiete ist der Abschluss eines Softwarewartungsvertrags verpflichtend.

10.5. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei nachträglichen Veränderungen der CGM-Software durch den Kunden oder Dritte, Manipulationen an gelieferter Hardware und bei Fehlern, Störungen oder Schäden, die in der Sphäre des Kunden liegen oder durch geänderte Betriebssystemkomponenten entstehen, bei unsachgemäßer Bedienung oder Verwendung ungeeigneter Datenträger.

10.6. Alle Gewährleistungsarbeiten werden während der üblichen Help Center-Zeiten (Montag bis Donnerstag 07:30-16:00 Uhr und Freitag 7:30-14:00) durchgeführt. Auf Kundenwunsch anfallende Leistungen außerhalb der Help Center-Zeiten werden zu den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet.

10.7. Kosten für Hilfestellungen, Fehlerdiagnose sowie Beseitigung von Fehlern oder Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von CGM gegen gesonderte Vergütung verrechnet.

10.8. Der Kunde hat CGM bei der Beseitigung von Mängeln angemessen durch Beschreibung von Vorgängen und Zugänglichmachung zur IT-Infrastruktur zu unterstützen.

10.9. Für Software, die nicht explizit als CGM-Software bezeichnet wurde, so etwa zugekauft wurde, sowie bei Kauf von Hardware oder sonstigen Fremdprodukten, ergibt sich der Umfang und die Dauer der Gewährleistung aus den Gewährleistungsbestimmungen der jeweiligen Anbieter. Diese werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

10.10. Ferner übernimmt CGM keine Gewährleistung, für die korrekte, tarifliche Abrechnung der ärztlichen Honorare. Im Falle einer Abrechnung über die Krankenkassen werden von der CGM-Software nur die jeweiligen Positionen des Leistungskataloges an die Krankenkasse übermittelt, welche dann den entsprechend aktuellen Tarif zur Verrechnung heranzieht. Im Falle eines Wahlarzttarifes obliegt es dem Kunden selbst, die Höhe seiner Honorarleistungen als auch weitere Parameter der Abrechnung individuell in der CGM-Software festzulegen. Der Kunde hat daher in jedem Fall selbst die Richtigkeit seiner Abrechnungen vor Versendung an Krankenkassen oder Patienten zu überprüfen.

11. Haftung

11.1. CGM haftet für direkte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Fall, es sei denn es liegt ein Personenschaden vor, ausgeschlossen.

11.2. In jedem Fall ist die Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert beschränkt. Der Auftragswert ist bei Kaufverträgen der Kaufpreis, bei Werkverträgen das Entgelt, bei Miet-, Wartungsverträgen oder anderen Dauerschuldverhältnissen das durchschnittliche Jahresentgelt des zuletzt abgelaufenen Kalenderjahres. Bei kürzerer Vertragsdauer ist das gesamte zu bezahlende Entgelt als Auftragswert heranzuziehen.

11.3. Eine Haftung für Folgeschäden (insb. Daten- und Programmverlust), Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, entgangenen Gewinn, Schäden durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen, soweit dies nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts zulässig ist.

11.4. Soweit CGM im Rahmen der geschlossenen Verträge Produkte oder Rechte (insbesondere Lizenzen) Dritter an den Kunden weitergibt, haftet CGM für Schäden oder Mängel dieser Produkte oder Rechte nur in dem Rahmen, in dem der Dritte gegenüber CGM haftet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

11.5. CGM haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Krankenkassen, Ärzte- oder Apothekerkammern, dem Apothekerverlag oder anderen Dritten zur Verfügung gestellten und durch CGM nach bestem Wissen erfassten Daten. Keinesfalls haftet CGM für etwaige Schäden, die durch inkorrekte oder unvollständige Datenübermittlung entstehen könnten. Insbesondere haftet CGM nicht für Inhalte von Dritten, die über die CGM-Software einsehbar sind, insbesondere nicht für Angaben und Zusatzinformationen über Medikamente. Die alleinige Verantwortung bei der Verordnung von Medikamenten o.ä. liegt ausschliesslich beim behandelnden Arzt.

11.6. Wenn der Kunde CGM Datenträger (Festplatten, Datensticks, CD-ROMS, usw.) zur Verfügung stellt, darf es sich nur um Duplikate und nicht um Unikate handeln. Für die Beschädigung oder Zerstörung von Datenträgern infolge technischer Defekte oder höherer Gewalt haftet CGM nicht.

11.7. CGM haftet nicht für Datenverluste oder Datenmissbrauch, die in der Sphäre des Kunden liegen.

11.8. CGM trifft keine Haftung bei Nichteinhaltung von Installations- oder Betriebsbedingungen und/oder bei mangelhafter Erfüllung oder Nichterfüllung von einer Kundenobliegenheit.

11.9. Eine Anpassung oder Anfechtung eines zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Vertrages wegen Irrtum ist ausgeschlossen.

12. Datenschutz, Datensicherheit

12.1. CGM als Auftragsverarbeiter iSd. Artikel 4 Z 8 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) verpflichtet seine Mitarbeiter schriftlich durch gesonderte Vereinbarungen, die jeweils geltenden Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes („DSG“) einzuhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass CGM nicht Gesundheitsdiensteanbieter iSd. § 2 des Gesundheitstelematikgesetz („GTelG“) ist und keine derartigen Dienste durchführt.

12.2. Der Kunde als Verantwortlicher iSd. Artikel 4 Z 7 DSGVO verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die jeweils geltenden Bestimmungen der DSGVO und des DSG einzuhalten. Insbesondere versichert der Kunde, die gemäß Artikel 32 DSGVO erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen getroffen zu haben. Des Weiteren bestätigt der Kunde, dass CGM ausreichend Gewähr für eine rechtmäßige und sichere Datenanwendung iSd. Artikel 28 DSGVO bietet. Der Kunde hat die hierfür notwendigen Vereinbarungen mit CGM getroffen und sich von ihrer Einhaltung und den tatsächlich getroffenen Maßnahmen bei CGM überzeugt.

12.3. Der Kunde als Gesundheitsdiensteanbieter iSd. § 2 GTelG, verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die jeweils geltenden Bestimmungen des GTelG einzuhalten. Insbesondere versichert der Kunde über das gemäß § 8 GTelG erforderliche IT-Sicherheitskonzept zu verfügen.

12.4. Soweit es im Rahmen des Vertrages zur Übermittlung von Daten zwecks Auftragsverarbeitung im Sinne des Artikel 28 DSGVO kommt, hat CGM die dem Kunden obliegenden Verschwiegenheitspflichten und gesetzlichen Geheimhaltungspflichten, insbesondere die ärztliche Verschwiegenheitsverpflichtung, zu beachten.

12.5. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Daten täglich auf einem hierfür geeigneten, externen Datenträger zu sichern (kopieren). Ebenso ist vor jedem Besuch eines Servicetechnikers der CGM eine Datensicherung durch den Kunden durchzuführen. Der Kunde ist weiters zur sicheren Verwahrung der hierfür notwendigen Datenträger verpflichtet.

12.6. Der Kunde erhält mit Installation der CGM-Software Zugangsdaten wie Passwörter, PINs o.ä.. Der Kunde wird den Erhalt dieser Zugangsdaten schriftlich bestätigen.

Der Kunde ist verpflichtet diese Zugangsdaten sicher zu verwahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Er stellt überdies sicher, dass die in seinem Unternehmen tätigen Nutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten, so wird er CGM unverzüglich unterrichten. Bei Missbrauch ist CGM berechtigt, den Zugang zu sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.

Sollte der Kunde seine Zugangsdaten vergessen oder nicht wiederfinden, so ist CGM berechtigt, den für die Wiedererlangung des Zugriffs notwendigen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass statische Zugangsdaten ein Sicherheitsrisiko darstellen, und übernimmt die volle Verantwortung für die Geheimhaltung, sichere Aufbewahrung und regelmäßige Änderung der Zugangsdaten.

12.7. Datenverluste, die auf eine Verletzung von Punkt 11.6. oder Punkt 12.5. dieser AGB, fehlerhafte Datensicherung oder unzureichende Verwahrung von Datenträgern zurückzuführen sind, hat der Kunde alleine zu verantworten. CGM kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.

13. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, Unterlagen und Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und an denen ein Geheimhaltungsinteresse bestehen kann, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Patientendaten, vertraulich zu behandeln und allfälligen Dritten nur insoweit zugänglich zu machen, als dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist, sowie solche Dritte ebenfalls zu einer Vertraulichkeit in diesem Umfang schriftlich zu verpflichten.

14. Kundenobliegenheiten, Untersuchungs- und Rügepflicht

Die Leistungen von CGM setzen eine termingerechte Unterstützung durch den Kunden und seines Personals voraus. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, hat er den daraus entstehenden Mehraufwand zu tragen. Gleiches gilt, wenn der Kunde von ihm gelieferte Informationen oder Angaben nachträglich ändert oder diese geändert werden müssen. Diese Obliegenheiten sind insbesondere:

14.1. Der Kunde hat die Lieferungen und Leistungen bei Übernahme auf Mängel und Fehler zu untersuchen. Mängel, Fehler und Störungen an den Lieferungen und Leistungen, insbesondere der gelieferten CGM-Software und an Folgeversionen sind durch den Kunden unverzüglich nach Erkennbarkeit dieser durch genaue Beschreibung des technischen Problems zu melden. In der Meldung ist anzugeben, wann der Fehler erstmals auftrat, was nicht funktioniert, allenfalls die vermutete Ursache und die Auswirkung des Fehlers auf den Betrieb. Der Kunde hat eine genaue und möglichst vollständige Dokumentation der durchgeführten Arbeitsschritte und Fehlermeldungen des Systems (z.B. Druckausgabe, Screenshots, …) zu übermitteln. Kommt der Kunde der Untersuchungs- und Rügepflicht nicht rechtzeitig nach, sind Ansprüche gegenüber CGM ausgeschlossen.

14.2. Nach Installation hat der Kunde die vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen zu testen und allfällige Fehler gemäß Punkt 10.2. zu melden.

14.3. In Daten auftretende Fehler sind im Originalzustand zu belassen oder ausreichend zu dokumentieren.

14.4. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Punkt 12. angeführten Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit einzuhalten.

14.5. Soweit nichts anderes vereinbart wird, hat der Kunde die ihm in digitaler Form zur Verfügung gestellten Updates selbst und umgehend nach Erhalt zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Er wird nach entsprechenden Tests immer die neueste von CGM zur Verfügung gestellte Version einsetzen. Fehler, die durch Nichteinspielen oder verspätete Einspielung der Updates entstehen, hat der Kunde alleine zu verantworten.

14.6. Der Kunde hat die in der jeweils aktuellen Fassung angegebenen Installations- und Betriebsvoraussetzungen (z.B. Infrastruktur, Hardware, Systemsoftware, Speicherplatz) für die zu wartenden Softwaremodule zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Die aktuellen Installations- und Betriebsvoraussetzungen sind auf der Website von CGM unter cgm.com/ais-at-vertrag abruf- und downloadbar und können jederzeit bei CGM angefordert werden.

14.7. Der Kunde unterstützt CGM im erforderlichen Umfang durch Bereitstellung von Mitarbeitern, Arbeitsräumen, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen (für die Fernwartung).

14.8. Sofern zur Fehlerbehebung oder zur Erbringung sonstiger vertragsgemäßer Leistungen der Zugriff auf eine Datensicherung des Kunden oder ein Zugriff auf das EDV-System des Kunden im Wege der Fernwartung oder sonstiger Arbeiten, erforderlich sind, die eine Kenntnisnahme personenbezogener Daten (insbesondere Patientendaten) des Kunden durch CGM ermöglichen, ist der Kunde verpflichtet vor Inanspruchnahme der Supporttätigkeit mit CGM einen den Datenschutz regelnden Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) abzuschließen. Vor Abschluss eines solchen Vertrages ist CGM nicht verpflichtet mit der Ausführung der entsprechenden Arbeiten zu beginnen.

 

B Lizenzbestimmungen

15. Rechte an der Software

15.1. Der Kunde erwirbt nach Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises das nicht übertragbare, nicht weiter lizenzierbare und nicht ausschließliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang. Der Kunde darf die Software auf der im Vertrag vereinbarten Anzahl von Computersystem(en) und Standort(en) einsetzen. Ob eine Einzelplatz- oder Mehrplatzlizenz vereinbart wurde, ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag.

15.2. Der Kunde anerkennt, dass an der Software, an allfälligen Quellcodes und an weiteren Unterlagen Schutzrechte bestehen und dass diese Betriebsgeheimnisse von CGM oder deren Lizenzgebern sind. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

15.3. Änderungen der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Kunden, insbesondere bei Zusammenschlüssen, Übertragung der Praxis, Einrichtung von Gruppenpraxen oder deren Auflösung können eine Neulizenzierung der Software notwendig machen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass pro Arzt (Sublizenznehmer) bzw. pro Kassenstelle eine eigenständige Lizenz aktiviert werden muss. Entsprechend sind solche Änderungen rechtzeitig und im Vorhinein an CGM zu melden und eine Genehmigung einzuholen.

16. Beschränkung des Lizenzrechtes

16.1. Die Schutzrechte an den vereinbarten Lieferungen und Leistungen (Softwareprogramme, Dokumentationen etc.) stehen CGM, deren Lizenzgebern oder Dritten zu. Bei Softwaremiete erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzt ist. Die CGM-Software darf – je nach Vereinbarung – auf einem oder mehreren Arbeitsplätzen, jedoch nur zu eigenen Zwecken genutzt werden.

16.2. Soweit CGM Produkte liefert, deren Schutzrechte bei Lieferanten der CGM liegen, anerkennt der Kunde die Lizenzbedingungen/Nutzungsbedingungen und Vorschriften dieser Lieferanten. Die Lizenzbedingungen sind den Software- oder Hardware-Produkten beigefügt und werden dem Kunden übergeben oder können auf den Internetseiten der jeweiligen Hersteller abgerufen werden. Falls und soweit der Kunde derartige Bedingungen nicht anerkennen will, ist er verpflichtet, die unter solchen zusätzlichen Bedingungen gelieferten Produkte unbenützt und originalverpackt innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt porto- und spesenfrei an CGM zurückzusenden.

16.3. Jede über die vertraglich vereinbarte bzw. bestimmungsgemäße Benutzung hinausgehende Nutzung der CGM-Software und jede entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist unzulässig. Eine Übertragung der Nutzungsrechte kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CGM erfolgen.

16.4. Die eingeräumten Nutzungsrechte können von CGM aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung entzogen werden. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn der Kunde die Urheberrechte von CGM verletzt, mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug bleibt oder sonst gegen wesentliche Bestimmungen eines mit CGM abgeschlossenen Vertrages oder dieser AGB verstößt. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Software und sämtliche Kopien zu löschen und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen.

 

C Sonstige Dienstleistungen

17. Sonstige Dienstleistungen von CGM

17.1. Sonstige Dienstleistungen von CGM (Beratungen, Installationen von Soft- und Hardware, Migrationen, Schulungen, etc.) werden nach Aufwand erbracht und entsprechend den jeweils gültigen angemessenen Stundensätzen in Rechnung gestellt, soweit nicht eine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.

17.2. CGM verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung seiner Dienstleistungen.

 

D Webshop

18. Geltungsbereich und Vertragspartner Webshop

Das Waren- und Dienstleistungsangebot im Webshop der CGM richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, als Unternehmer im Sinne des UGB anzusehen sind und ihren Firmensitz in Österreich haben.

19. Vertragsschluss Webshop

19.1. Die Waren- und Dienstleistungspräsentation im Webshop stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Webshop Waren und Dienstleistungen zu bestellen.

19.2. Erst mit der Absendung der Bestellung im Webshop (Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“) gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab, an das sich der Kunde vier Wochen gebunden hält.

19.3. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn CGM die Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder die Waren und Leistungen ­­­­– ohne vorherige Auftragsbestätigung – an den Kunden geliefert wird.

20. Zahlungskonditionen Webshop

20.1. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über die im Webshop angebotenen Zahlungsmethoden.

20.2. Die Auswahl der jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden obliegt der CGM. CGM behält sich insbesondere vor, dem Kunden für die Bezahlung nur ausgewählte Zahlungsmethoden anzubieten, beispielweise zur Absicherung ihres Kreditrisikos nur Vorauskasse.

21. Vertragsdauer Dauerschuldverhältnisse Webshop

21.1. Für Dauerschuldverhältnisse in Zusammenhang mit CGM-Software und Hardware (Wartungsvertrag) gelten die AWB.

21.2. Für andere Dauerschuldverhältnisse, die über den Webshop geschlossen werden, wie beispielsweise Toner- oder Tintenpatronen-Abos, gelten die folgenden Bestimmungen:

21.3. Das Dauerschuldverhältnis wird auf die in der Bestellung vom Kunden festgelegte Laufzeit abgeschlossen. Die Laufzeit beginnt frühestens mit dem Ersten des Folgemonats nach Vertragsschluss. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich diese um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsablauf schriftlich kündigt.

21.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als zwei Monate im Rückstand ist oder Teilbeträge nicht bezahlt werden, deren Gesamtsumme mehr als zwei Monatsentgelte beträgt, oder gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt.

21.5. Soweit CGM Lizenzen von Dritten überlässt, ist die Vertragsdauer an die Dauer der mit den jeweiligen Lizenzgebern vereinbarten Laufzeiten gebunden. Sollten diese aus nicht von CGM zu vertretenden Umständen während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages beendet werden, steht CGM hinsichtlich des jeweiligen Lizenzvertrages ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsschluss zu.

 

E Schlussbestimmungen

22. Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand

22.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieser Geschäftsbedingungen und des Vertrages nicht berührt.

22.2. Mündliche Nebenabreden sind stets unverbindlich.

22.3. Auf die Rechtsbeziehung zwischen CGM und dem Kunden ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. Dies gilt auch für die Fragen des Zustandekommens dieses Vertrages und jener, die sich aus der Auflösung des Vertrages ergeben.

22.4. Für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern wird Wien Innere Stadt als Gerichtsstand vereinbart.

22.5. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Wiener Neudorf.