Übermittlung der anonymisierten Abrechnung an die Ärztekammer
Aus Gründen des Datenschutzes (DSGVO) ist es notwendig Abrechnungen, die Sie zur Kontrolle zur Ärztekammer schicken, zu anonymisieren. Es dürfen keine Rückschlüsse auf bestimmte Personen möglich sein. Deshalb werden folgende Daten aus den Datensätzen der Abrechnungsdatei entfernt:
Vor- und Zuname des Versicherten, Angehörigendaten, Versicherungsnummern, Geburtsdaten, Adressdaten (PLZ, Ort, Straße, Dienstgeber, etc.), Zuweisungsdaten.
Die Möglichkeit besteht derzeit in den Bundesländern Wien, Oberösterreich, Steiermark und Salzburg.
Diese Funktion wird allen Bestandskunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Nach der Bestellung erhalten Sie von uns Ihre Lizenz und eine Beschreibung zur Einrichtung und Anwendung.
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