PCPO e-Zuweisung (Ausbaustufe 1)

PCPO e-Zuweisung (Ausbaustufe 1)

350,00 €
zzgl. 20% MwSt.
Verpflichtende e-Zuweisung gemäß e-card Nutzungsvertrag (ab 01.01.2027) Mit der ersten Ausbaustufe der e-Zuweisung (ehem. eKOS, elektr. Kommunikationsservice) werden die Zuweisungen für Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) elektronisch an die jeweilige Krankenkasse gesendet.
Art.-Nr.:
0090008384
Verfügbarkeit:
verfügbar

Aktionspreis für PCPO e-Zuweisung (Ausbaustufe 1) ist zu 100% förderbar

AKTION gültig bis 15.07.2026

Die e‑Zuweisung (bisher eKOS) ersetzt Schritt für Schritt die papiergebundene Zuweisung. In der Arztsoftware Sie sehen sofort, ob eine Leistung bewilligungspflichtig ist, Stamm­daten kommen automatisch aus dem e‑card System, und Ihre Patientinnen und Patienten benötigen nur mehr den Antragscode und SV‑Nummer für die Terminvereinbarung.

Ab dem 01.10.2027 werden insgesamt 8 Leistungsarten zur verpflichtenden Nutzung der e‑Zuweisung eingeführt. Bereits 6 der Leistungsarten (MR, CT, Knochendichtemessung, humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik, nuklearmedizinische Untersuchungen) können im Rahmen der Ausbaustufe 1 bis zum Zeitpunkt der Verpflichtung freiwillig genutzt werden. Die verbleibenden 2 Leistungsarten (Röntgen-Therapie und Röntgen/Sonographie) werden in einer weiteren Ausbaustufe bis spätestens 01.10.2027 zur Verfügung stehen.

Zu erfüllende Voraussetzung für Kassenpraxen um von der Förderung zu profitieren:

Gültiger kurativer Vertrag (KU-Vertrag) mit dem zuständigen SV‑Träger der versicherten Person
3 Monate kontinuierliche Nutzung der e-Zuweisung

Nutzen Sie unser zeitlich begrenztes Angebot und erhalten Sie nach Erfüllung der vorgegebenen Voraussetzungen 
von der Sozialversicherung den vollen Kaufpreis gefördert und zurückerstattet.

 

monatlicher Servicebeitrag: € 4,22 exkl. MwSt.

350,00 €
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