PCPO e-Zuweisung (Ausbaustufe 1)

PCPO e-Zuweisung (Ausbaustufe 1)

350,00 €
zzgl. 20% MwSt.
Verpflichtende e-Zuweisung gemäß e-card Nutzungsvertrag (ab 01.01.2027) Mit der ersten Ausbaustufe der e-Zuweisung (ehem. eKOS, elektr. Kommunikationsservice) werden die Zuweisungen für Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) elektronisch an die jeweilige Krankenkasse gesendet.
Art.-Nr.:
0090008384
Verfügbarkeit:
verfügbar

Aktionspreis für PCPO e-Zuweisung (Lizenz der Ausbaustufe 1) ist zu 100% förderbar

AKTION gültig bis 30.06.2026

Die e‑Zuweisung (bisher eKOS) ersetzt Schritt für Schritt die papiergebundene Zuweisung. In der Arztsoftware Sie sehen sofort, ob eine Leistung bewilligungspflichtig ist, Stamm­daten kommen automatisch aus dem e‑card System, und Ihre Patientinnen und Patienten benötigen nur mehr den Antragscode und SV‑Nummer für die Terminvereinbarung.

Ab dem 01.10.2027 werden insgesamt 8 Leistungsarten zur verpflichtenden Nutzung der e‑Zuweisung eingeführt. Bereits 6 der Leistungsarten (MR, CT, Knochendichtemessung, humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik, nuklearmedizinische Untersuchungen) können im Rahmen einer Pilotierungsphase bis zum Zeitpunkt der Verpflichtung freiwillig genutzt werden. Die verbleibenden 2 Leistungsarten 
(Röntgen-Therapie und Röntgen/Sonographie) werden bis spätestens 01.10.2027 zur Verfügung stehen.

Zu erfüllende Voraussetzung für Kassenpraxen um von der Förderung zu profitieren:

Gültiger kurativer Vertrag (KU-Vertrag) mit dem zuständigen SV‑Träger der versicherten Person
3 Monate kontinuierliche Nutzung der e-Zuweisung

Nutzen Sie unser zeitlich begrenztes Angebot und Sie erhalten nach Erfüllung der vorgegebenen Voraussetzungen 
bis spätestens Ende Februar 2028 von der Sozialversicherung den vollen Kaufpreis gefördert und zurückerstattet.
350,00 €
zzgl. 20% MwSt.